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Neuer Tarifvertrag für Azubis im Bäckerhandwerk

Deutlich mehr Geld, Inflationsausgleich und Mobilitätszuschuss: Das Bäckerhandwerk setzt mit dem neuen Tarifvertrag ein deutliches Zeichen und wird für den Nachwuchs interessanter.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Er gilt ab August und sieht für Auszubildende steigende Vergütungen vor.

 

I. Text des neuen Tarifvertrages

Unterhalb erhalten Sie zur Information den Tarifvertragstext des neuen Tarifvertrages über Ausbildungsvergütung für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks vom 13.07.2023.

Siehe Anlage weiter unten: Text des neuen Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen vom 13.07.2023

 

II. Wesentliche Eckpunkte des neuen Tarifvertrages

Der neue Tarifvertrag enthält folgende wesentliche Eckpunkte:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

a) In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:

Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro/im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro /im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro brutto, um 180 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 190 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 200 Euro im 3. Ausbildungsjahr, im Ergebnis auf:

  • im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto
  • im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto
  • im 3. Ausbildungsjahr 1085 Euro brutto.

Hinzukommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP).

b) In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:
Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1015 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1085 Euro brutto auf 1155 Euro.

3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss ab 01.09.2023:

Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein 29-Euro-Ticket bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV.

4. Allgemeinverbindlich rückwirkend zum 01.08.2023

Der ZV und die NGG werden gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium Antrag einreichen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01.08.2023 für allgemeinverbindlich zu erklären.

 

III. Häufig gestellte Fragen und Antworten zum neuen Tarifvertrag

Im Beitrag FAQ zum neuen Tarifvertrag erläutern wir wesentliche Regelungen des neuen Tarifvertrages und beantworten die wichtigsten Fragen dazu – insbesondere zur Inflationsausgleichsprämie und zum Mobilitätszuschuss.

IV. Öffentliche Resonanz zum neuen Tarifvertrag

Durch den Tarifvertragsabschluss ist das Bäckerhandwerk verstärkt und vor allem positiv in den Medien in Erscheinung getreten. Über den Tarifvertragsabschluss wurde in den letzten Tagen mehrfach mit positivem Tenor in der Presse berichtet, beispielsweise im ZDF-Mittagsmagazin ZDF-Mittagsmagazin - ZDFheute (ab Min. 10:47), in den 19-Uhr-Nachrichten (ab Min. 05:51) oder in der BILD.

Unsere Pressemitteilung zum Abschluss des Tarifvertrages finden Sie hier.